Man hat einen größeren elektrischen Gegenstand und dieser gibt den Geist auf.
Glücklicher Weise findet man noch die Quittung des Produkts und es sind gerade mal ein Jahr seit dem Kaufdatum vergangen. weshalb die Garantie von 24M noch greift.
Man fährt zum Händler und stellt ihm das Produkt auf den Tresen.
Der Händler sagt einem, dass er keine Reparatur durchführen läßt und den Betrag abzüglich Abnutzung auszahlen könnte ("Das lohnt sich aber nicht") oder man ein gleichwertiges Produkt aus dem Portofolio des Händlers aussucht und es gegen das defekte austauscht.
Sollte das Austauschgerät teurer sein, muss man die Differenz zahlen.
Sollte das Austauschgerät günstiger sein hat man eher pech gehabt, da dann die Abnutzung angerechnet wird.
Ein optisch geichwertiges Gerät kostet knappe 100€ das Garantiefallgerät hat 70€ gekostet (ein Angebot/ursprünglich auch 100€) aber das Angebot greift ja nicht beim Austauschgerät (kann man mir noch folgen *g* ?).
Verärgert nimmt der Kunde das optisch gleichwertige Gerät und wendet sich an die Kundeninformation (auch um Informationen zur geöffneten Originalverpackung des Austauschgeräts zu erhalten) .
Der zuvor beratende Händler geht in seine Pause und instruiert einen Kollegen zur Abhandlung des Umtausch.
Diese wiederum reicht dem Kunden seine alte Quittung mit dem Vermerk "Umtausch" aus und sagt ihm das ja jetzt alles klar wäre und wünscht noch einen schönen Tag mit dem 30€ teureren Austauschgerät.
Der Kunde verläßt unsicher aber zufrieden den Laden.
Wo war der Fehler ?
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