Voraussichtlich am 1. Januar 2011 wird der neugefasste Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in Kraft treten.
Heute gibt es den Test hier auf Atomlabor Wuppertal, du hast den Beitrag ja noch gefunden ;)
Kurz geblogged werden wir ab dem 01.01.2010 eine erhebliche Einschränkung der Meinungsfreiheit in Deutschland erleben, ohne das es direkt auffällt.
Jeder Webseitenbetreiber, Blogger und Co. muss dann “freiwillig” eine Altersfreigabe und einen Jugendschutzbeauftragten haben.
Jetzt klingt das alles wieder unheimlich ungünstig und ich sehe auch schon Horden von Abmahnanwälten die sich auf Blogs stürzen um richtig Kasse zu machen, da frage ich mich doch gleich wie das mit dem Gleichheitssatz aussieht ?
Gleiches muss gleich und ungleiches seiner Art entsprechend behandelt werden.
Bild darf also Tittenbilder und abgeschlagene Köpfe zeigen, Youporn da der Anbieter im Ausland sitzt weiter Pornos ins Netz streamen und Blogger die zum Beispiel Bilder von Terry Richardson bloggen (oh, man sieht eine weibliche Brust) werden abgemahnt ?!
Paßt nicht oder ?
Bundesbürger werden also als unmündig dargestellt, sie können Ihre Kinder nicht erziehen und jetzt greift der Staat durch.
Es wird also ab dem 2011 Klassifizierungssysteme geben, die dem Anbieter dabei helfen, seinen Inhalt zutreffend zu bewerten.
So, jetzt wird es interessant für Blogger:
Für private Anwender (z.B. Blogger, private Webseiten) wird die Benutzung des Klassifizierungssystems selbstverständlich laut FSM kostenlos sein.
Soweit so gut, kostenlos ja aber bei der Umsetzung eher schwierig.
Ich bezweifel auch gerade ob sich die ganzen kleinen Webseitenbetreiber bisher informiert haben bzw. es geht einfach vorbei und da wird ein lustiges Vereinsfoto wo "Hintern" ins Bild gehalten werden zur teuren Abmahnfalle.
Grundsätzlich gilt: D
Der Anbieter kann Inhalte für die Altersstufen „ab 0 Jahren“ und „ab 6 Jahren“ frei anbieten.
Es ist insofern zwischen gesetzeskonformem Angebot und zutreffender Klassifizierung zu differenzieren.
Angebote dieser Altersstufe sind jugendmedienschutzrechtlich gesetzeskonform, obwohl sie weder klassifiziert sind, noch sonstige Maßnahmen des Anbieters ergriffen wurden.
Dies gilt auch für Inhalte „ab 12 Jahren“, soweit diese von für jüngere Kinder bestimmten Angeboten getrennt gehalten werden.
Eine Pflicht zum Handeln besteht in der Regel also nur dann, wenn Inhalte „ab 16 Jahren“ oder „ab 18 Jahren“ angeboten werden.
Hier hat der Anbieter die Möglichkeit, einen Weg des § 5 Abs. 5 JMStV-2011 zu wählen:
- die Nutzung von Sendezeitbegrenzungen oder
- Wahrnehmungserschwerung durch Nutzung technischer Mittel (also z.B. das Programmieren für ein Jugendschutzprogramm durch die Kennzeichnung mit einer Altersstufe)
Das bedeutet dann für Atomlabor Wuppertal, das Nr.2 gewählt werden muss und die Zugriffe der Besucher einbrechen werden.
Technisch umsetzbar, optisch unschick ein Graus !
Im übrigen Erziehe ich meine Kinder "mündig" d.h. es wird kontrolliert und "aufgeklärt" gesurft.
Technisch umsetzbar, optisch unschick ein Graus !
Im übrigen Erziehe ich meine Kinder "mündig" d.h. es wird kontrolliert und "aufgeklärt" gesurft.
Zitat Herr Olsen:
Und wozu das Ganze?
Weil man natürlich die Jugend schützen muss.
Der Staat muss die Jugend schützen, weil die Eltern nicht dazu in der Lage sind ihren Kindern das Denken, Abschätzen und Beurteilen beizubringen. Sie auf das Leben “da draußen” (und dazu gehört auch das Internet) vorzubereiten.
Ein Armutszeugnis für unsere Familienpolitik.
Read more: http://www.dieolsenban.de
So, jetzt wird entschärft :
www.lawblog.de
Weil man natürlich die Jugend schützen muss.
Der Staat muss die Jugend schützen, weil die Eltern nicht dazu in der Lage sind ihren Kindern das Denken, Abschätzen und Beurteilen beizubringen. Sie auf das Leben “da draußen” (und dazu gehört auch das Internet) vorzubereiten.
Ein Armutszeugnis für unsere Familienpolitik.
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So, jetzt wird entschärft :
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