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Brauche ich nicht weiter zu Kommentieren ! Verweise immer wenn ich mal einen Anruf bekomme auf die unterdrückte Rufnummer !!!
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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Genossinnen und Genossen,
aus Anlass der Verabschiedung des Gesetzes zur Bekämpfung gegen unerlaubte Telefonwerbung erklärt der Bundestagsabgeordnete Manfred Zöllmer (SPD), zuständiger Berichterstatter im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
Keine Belästigung mehr für Verbraucherinnen und Verbraucher
Durch das heute verabschiedete Gesetz werden zukünftig unerlaubte und belästigende Werbeanrufe wirksam und besser bekämpft werden können, die Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen mehr Rechte.
Mit dem Maßnahmenpaket, das das Gesetz vorsieht, wird endlich denen das Handwerk gelegt, die das Telefon als allzu billige Methode zur Überrumpelung von Verbraucherinnen und Verbraucher benutzt haben. In millionenfacher Weise waren in den vergangenen Jahren Konsumenten Opfer so genannter „Cold Calls“ – Anrufen zur Unzeit, die alleinig das Ziel hatten den Angerufenen Zeitschriftenabonnements, Glücksspiele oder neue Telekommunikationsverträge aufzuschwatzen. Häufig wurden die Verbraucherinnen und Verbraucher auch direkt oder verschleiert zu Änderungen laufender Verträge veranlasst.
Die Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten nunmehr ein umfassendes Widerrufsrecht. Ein Rechtsmittel, das ihnen aus dem Fernabsatzrecht bereits bekannt ist und mit dem sie umzugehen gelernt haben. Dies erlaubt den Widerruf von Verträgen, verhindert aber nicht durch unnötige bürokratische Bestätigungslösungen die auch von Verbraucherinnen und Verbrauchern häufig gewünschte Möglichkeit am Telefon Vertragsangelegenheiten zu regeln.
Bei Verstößen sieht das Gesetz ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro vor. Eine tatsächlich verhängte Geldbuße kann im Einzelfall deutlich höher sein, so dass Verstöße von Unternehmen zukünftig nicht nur „aus der Portokasse“ beglichen werden können.
Es wird nochmals klarstellend darauf hingewiesen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Werbeanrufen zuvor ausdrücklich zustimmen müssen. Es bleibt bei der geltenden Rechtslage, dass diese Einwilligung nicht in vorformulierten Einwilligungserklärungen abgegeben werden kann.
Rufnummern bei Werbeanrufen dürfen nicht unterdrückt werden. Bei Verstößen gegen das Verbot der Rufnummernunterdrückung droht ebenfalls ein Bußgeld. Es muss bei Werbeanrufen zukünftig die Nummer angezeigt werden, die dem Anrufenden zugewiesen ist. Mit Hilfe dieser Nummern können die Verbraucherinnen und Verbraucher auf einfache Weise feststellen, wer sie angerufen und im Zweifelsfall belästigt hat. Damit stellen wir sicher, dass Angerufene nicht umständlich ermitteln müssen, wer sie angerufen hat.
Auch die Lösungen, die für telefonisch geschlossene Verträge oder Vertragsänderungen gefunden wurden sind nunmehr verbraucherfreundlich gestaltet.
Im Falle eines Anbieterwechsels (z. B. bei Telekommunikation oder Energie) ist die Textform mit Verbraucherunterschrift für die Kündigung des alten Vertrages notwendig. Der neue Anbieter muss dem alten Anbieter eine Kündigung vorlegen, bevor z.B. ein Telefonanschluss auf einen neuen Anbieter umgestellt werden kann. Damit wird das unbemerkte Unterschieben von Verträgen quasi unmöglich.
Im Falle einer bloßen Vertragsänderung (z. B. Tarifwechsel) und bei gänzlich neuen Verträgen erhalten die Verbraucherinnen und Verbraucher zukünftig ein umfassendes Widerrufsrecht im BGB. Danach müssen die Anbieter die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Vertragskonditionen und die Widerrufsmöglichkeit schriftlich aufklären. Bei Widerruf wird der Vertrag grundsätzlich rückwirkend aufgelöst. Erhalten die Verbraucherinnen und Verbraucher keine Widerrufbelehrung, gilt das Widerrufsrecht zeitlich unbeschränkt, ansonsten steht ihnen dieses Recht zwei bzw. vier Wochen lang zu. Die Beweislast für den Zugang der Widerrufsbelehrung trägt der Anbieter.
Diese Widerrufsmöglichkeit macht das „Unterschieben“ von Tarifwechseln unattraktiv, denn die notwendige schriftliche Widerrufsbelehrung verdeutlicht den Verbraucherinnen und Verbrauchern den Inhalt eines etwaigen mündlichen Vertrages.
Mit dieser Änderung erfassen wir auch Abofallen im Internet.
Insgesamt werden mit dem Gesetz deutliche, einheitliche und mit dem Widerrufsrecht auch den Verbraucherinnen und Verbraucher bekannte Regelungen eingeführt und die Flut der unerwünschten und belästigenden Telefonanrufe wird sich drastisch reduzieren. Dies ist ein großer Erfolg für die Verbraucherinnen und Verbraucher!
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