"Fünfzehn Millionen Euro Strafe... weil du ein KI-Bild genutzt hast."
Schon wieder so ein Post... da kriegt man beim morgendlichen Scrollen durch den Feed ja direkt Schnappatmung. Gefühlt brüllt aktuell jeder zweite LinkedIn-Hustler, der rein zufällig noch ein paar unfassbar teure Plätze in seinem Compliance-Webinar frei hat, dass wir ab August 2026 alle mit einem Bein im Gefängnis stehen. Zumindest dann, wenn wir nicht jedes gottverdammte KI-Bildchen mit einem Warnschild versehen. Und als krönender Abschluss der juristischen Panikmache sollen wir am besten gleich noch unsere gesamten Server-Archive der letzten Jahre durchwühlen. Puh... Ernsthaft?Ich baue jetzt seit weit über zwei Jahrzehnten Content-Workflows und da blieben natürlich auch keine Abmahnungen aus. Den Großteil konnte ich mit meinen Anwälten erfolgreich abwehren. Tja, vom guten alten linearen Broadcasting bis zum heutigen digitalen Wahnsinn hab ich wirklich so ziemlich jede Sau durchs Dorf treiben sehen und ganz ehrlich: Diese künstlich aufgepumpte Panikmache die gerade wieder abläuft geht mir tierisch auf den Sack (ich muss das wirklich mal so in aller Form schreiben). Lasst uns mal bitte alle kurz durchatmen und diesen sagenumwobenen AI Act der EU sezieren, ohne direkt in heillose Panik zu verfallen.
Räumen wir direkt zu Beginn mal den größten Elefanten aus dem Raum, den diese ganzen Nebelkerzenwerfer in ihrer Werbung geflissentlich ignorieren:
Die Zeitmaschine. Der AI Act. oh Wunder, hat nämlich keine.
Gesetze entfalte, so mein Wissensstand, in Rechtsstaaten prinzipiell keine echte Rückwirkung auf bereits publizierten Content. Niemand, wirklich niemand in Brüssel, verlangt von euch, dass ihr in den Untiefen eurer Social-Media-Historie wühlt, um rückwirkend hunderte alte Postings mit einem "Achtung Künstlich"-Disclaimer zu verarzten. Was vor dem Stichtag im August 2026 veröffentlicht wurde, genießt nach systematischer Lesart Bestandsschutz. Die neuen Transparenzpflichten greifen für das, was ab 2. August 2026 neu über den Äther geht. Alte Postings dürfen also in Würde altern. Durchatmen.
Aber selbst beim nagelneuen Content wird die Suppe nicht annähernd so heiß gegessen, wie sie von diversen Kanzleien gerade angeheizt wird. Diese omnipräsente Angst vor der 15-Millionen-Euro-Strafe? Ja, Artikel 99 ballert da tatsächlich ordentlich rein; das Strafmaß steht da tatsächlich schwarz auf weiß. Aber wofür genau hagelt es dieses Bußgeld denn eigentlich? Primär für nicht gekennzeichnete Deepfakes gemäß Artikel 50. Deepfakes ... !!!1einself
Und hier müsst ihr euch Artikel 3, Ziffer 60 jetzt ganz in Ruhe auf der Zunge zergehen lassen. Ein Deepfake ist nämlich laut EU-Bürokratie nur dann einer, wenn der generierte Inhalt existierenden Personen, Orten oder Ereignissen ähnelt.
"Existierend", da haben wir das rettende Zauberwort.
Bedeutet für unsere tägliche Produktion also, wenn ihr per Midjourney-Prompt eine komplett fiktive, in der Realität niemals existierende Person erschafft, die in einem undefinierbaren Café lässig ihren Hafer-Cappuccino schlürft, wen genau fälscht ihr da? Richtig, niemanden. Diese Person hat keine Seele, keine Steuernummer und keine Persönlichkeitsrechte, sie ist ein rein fiktives, synthetisches Stockfoto. Ergo handelt es sich streng genommen überhaupt nicht um einen Deepfake.
Jetzt höre ich die Bedenkenträger in der hintersten Reihe schon nervös mit den Füßen scharren:
"Aber was ist denn, wenn die KI rein zufällig ein Gesicht ausspuckt, das haargenau wie der Bäcker um die Ecke oder irgendein C-Promi aussieht?"
Die gute alte Doppelgänger-Falle... klar, bei Milliarden von Trainingsbildern bastelt die Maschine manchmal witzige Pixelsuppen zusammen, die verblüffende Ähnlichkeit mit echten Menschen haben. Aber machen wir uns hier bitte nicht ins Hemd, denn jeder von uns kennt doch diesen Standard-Disclaimer, der ganz am Ende von Hollywood-Filmen durchs Bild flimmert? Ähnlichkeiten mit lebenden Personen sind rein zufällig. Genau das ist hier meiner Meinung nach der springende juristische und moralische Punkt.
Solange ihr also nicht absichtlich den Namen einer echten Person in den Prompt zimmert, um diese in einen falschen Kontext zu setzen, sprechen wir hier doch von statistischem Zufall und nicht von einer gezielten Täuschung. Ein kennzeichnungspflichtiger Deepfake zielt laut Gesetzgeber auf bewusste Irreführung ab. Zufällige optische Überschneidungen sind schlichtweg das Betriebsrisiko der Maschine, also kein böswilliger Identitätsklau.
Und wo nun mal kein Deepfake vorliegt, greift für euch als Publisher, also die Instanz, die das Bild einsetzt, auch keine aktive Pflicht, quer über das schöne Werbemotiv einen fetten "KI-Generiert"-Störer zu packen. Wobei das natürlich nicht verkehrt ist, es trotzdem zu machen.
Völlig anders sieht die Baustelle natürlich aus, wenn ihr den amtierenden Bundeskanzler im maßgeschneiderten Tutu vor der Wuppertaler Schwebebahn tanzen lasst. Das ist grundsätzlich lustigm, aber potenziell irreführend; das betrifft halt echte Personen und reale Orte; das ist dann natürlich ein astreiner Deepfake. Wer so ein Manöver nach Ablauf der Fristen unmarkiert ins Netz jagt, der bettelt daher förmlich um existenzbedrohende Post. Und das dann übrigens auch völlig zu Recht ... wobei Merz... ;)
Wenn ihr dann also tatsächlich mal an dem Punkt seid, an dem ein Inhalt offiziell markiert werden muss, braucht ihr übrigens nettwerweise nicht selbst im Grafikprogramm herumpfuschen, denn die Europäische Kommission hat glücklicherweise mitgedacht und ganz offizielle EU-Icons für diese Zwecke entworfen. Zugegeben, auch hier ein wenig irreführend, denn in Deutschland spricht man von KI und selten von AI, dass wäre dann ein Learning für alle. Sei es drum, das Konzept dahinter ist auf jeden Fall ziemlich simpel und direkt für die Praxis gemacht.
Es gibt genau drei standardisierte Logotypen, je nachdem, wie tief die Maschine in eurem Content steckt:
"AI" (das Basis-Icon): Nutzt ihr, wenn KI irgendwie an der Erstellung beteiligt war, ihr euch aber nicht in Details verlieren wollt.
"AI GENERATED": Das klebt ihr an alles, was komplett von der Maschine ausgespuckt wurde. Also der klassische, komplett synthetische Deepfake oder der vollautomatisch generierte News-Text ohne menschliche Vorlage.
"AI MODIFIED": Das ist für menschliches Originalmaterial gedacht, das nachträglich durch den KI-Wolf gedreht wurde. Ein echtes Foto, bei dem ihr per generativer Füllung das halbe Wohnzimmer ausgetauscht habt, wäre so ein klassischer Fall. Oder das echte Video, wo der Hintergrund per KI verändert wurde.
Ihr bekommt diese Icons kostenlos als SVG oder PNG direkt von den EU-Servern, und das Ganze praktischerweise in Schwarz, Weiß sowie in Varianten mit 50 % Transparenz, damit sie euch nicht das komplette Layout zerschießen.
Jetzt aber der wichtigste Haken, bevor die nächste Webinar-Panik ausbricht:
Die Nutzung genau dieser offiziellen EU-Bildchen ist absolut freiwillig. Die Kommission schreibt euch also nicht vor, dass ihr zwingend ihre Logos in euer Layout klatschen müsst. Was allerdings absolute, knallharte Pflicht ist, ist die Transparenz an sich (Artikel 50). Die Nutzer müssen ab dem ersten Augenblick klar und unmissverständlich erkennen können, dass sie es mit künstlichen Inhalten zu tun haben. Alos, kein verstecktes Kleingedrucktes, keine Suchspiele. Ob ihr dafür jetzt das schicke EU-Icon nutzt, einen eigenen Text-Disclaimer bastelt oder beides kombiniert, bleibt eurer kreativen Freiheit überlassen. Fakt ist nur, machen!Wir als Content Producer und Social-Media-Manager müssen daher einfach nur unseren gesunden Menschenverstand einschalten.
Fälscht keine echten Menschen, dichtet realen Orten keinen irreführenden Blödsinn an und macht eure Disclaimer da sichtbar, wo sie hingehören.

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